Duft mit System: Neue EU-Allergenkennzeichnung ab 2026 richtig lesen
Ein Hauch von Jasmin im Haar, der frische Zitrus-Kick unter der Dusche oder die warme Vanillenote der Lieblings-Bodylotion auf der Haut. Düfte oder Parfum sind ein essenzieller Teil unserer täglichen Pflegeroutine. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Parfum“ auf der Inhaltsstoffliste? Für Allergiker ist diese Frage entscheidend. Deshalb hat die EU die Regeln für die Allergenkennzeichnung von Duftstoffen verschärft. Ab 2026 erwartet dich eine deutlich detailliertere Auflistung potenzieller Allergene auf den Verpackungen.
Mehr Transparenz, mehr Schutz
Das unscheinbare „Parfum“ oder „Fragrance“ in der INCI-Liste (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) fasst oft eine komplexe Mischung aus dutzenden, manchmal hunderten einzelnen Duftkomponenten zusammen. Bislang mussten nur 24 als besonders potent eingestufte allergene Duftstoffe namentlich aufgeführt werden, sobald sie bestimmte Konzentrationen überschritten. Wissenschaftliche Neubewertungen und Daten des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) haben jedoch gezeigt, dass diese Liste nicht mehr ausreicht, um Allergiker wirksam zu schützen. Schätzungen zufolge reagieren mittlerweile bis zu 9 Prozent der europäischen Bevölkerung sensibel auf bestimmte Duftstoffe. Die neue EU-Verordnung (EU) 2023/1545 reagiert auf diese Entwicklung und erweitert die Deklarationspflicht massiv.
Die neue Dimension der Allergenkennzeichnung
Im Zentrum der Neuregelung steht die massive Erweiterung der Liste deklarationspflichtiger Substanzen. Zu den bereits bekannten 24 Duftstoffen kommen 56 weitere hinzu. Künftig müssen also über 80 potenziell allergene Duftstoffe einzeln auf der Verpackung deklariert werden. Die grundlegenden Schwellenwerte für diese Kennzeichnungspflicht bleiben bestehen: 0,001 Prozent für Produkte, die auf der Haut verbleiben („Leave-on“-Produkte wie Cremes, Seren oder Parfums) und 0,01 Prozent für Produkte, die wieder abgespült werden („Rinse-off“-Produkte wie Duschgele oder Shampoos).
Diese erweiterte Allergenkennzeichnung hat zur Folge, dass auch altbekannte und beliebte Inhaltsstoffe aus der Naturkosmetik nun explizit genannt werden müssen. Darunter fallen zahlreiche ätherische Öle wie Lavendelöl (Lavandula Angustifolia Oil), Ylang-Ylang-Öl (Cananga Odorata Flower Oil), aber auch einzelne, weit verbreitete Duftkomponenten wie Vanillin, Menthol oder Campher. Wichtig zu verstehen ist dabei: Die Rezepturen der Produkte ändern sich nicht zwangsläufig. Ein Produkt wird durch die neue Kennzeichnung nicht plötzlich „allergener“. Die Änderung betrifft ausschließlich die Deklaration auf der Verpackung, die eine bisher verborgene Information für den Verbraucher sichtbar macht.
Reading the Label: Was ändert sich konkret?
Für Konsumenten bedeutet die neue Allergenkennzeichnung vor allem eines: längere INCI-Listen. Wer bereits auf bekannte Allergene wie Linalool, Limonene oder Geraniol achtet, muss seine persönliche „No-Go“-Liste nun erweitern. Die neuen Namen auf den Etiketten reichen von einfachen Bezeichnungen wie „Menthol“ bis hin zu komplexeren chemischen Namen oder den lateinischen Bezeichnungen für Pflanzenextrakte. Ein Blick auf die aktualisierte Liste, die von Verbraucherschutzorganisationen und dermatologischen Fachgesellschaften zur Verfügung gestellt wird, ist für Betroffene essenziell.
Hersteller stehen vor der Herausforderung, ihre Etiketten und Verpackungen anzupassen. Die EU hat dafür klare Übergangsfristen definiert, um der Industrie die Umstellung zu ermöglichen. Kosmetische Mittel, die neu auf den Markt gebracht werden, müssen ab dem 31. Juli 2026 den neuen Anforderungen an die Allergenkennzeichnung entsprechen. Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden, dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Verbraucher über mehrere Jahre hinweg sowohl Produkte mit alter als auch mit neuer Kennzeichnung in den Regalen finden werden.
Ein Gewinn für die bewusste Kaufentscheidung
Die Reform der Allergenkennzeichnung ist ein klares Bekenntnis zu mehr Verbraucherschutz und Transparenz. Sie ermöglicht es Allergikern und Menschen mit sensibler Haut, eine fundierte und sichere Kaufentscheidung zu treffen. Durch die namentliche Nennung von Dutzenden weiteren potenziellen Allergenen wird das Risiko einer unerwünschten Hautreaktion – von leichten Rötungen bis hin zu einem ausgewachsenen Kontaktekzem – signifikant reduziert.
Für alle anderen Verbraucher schafft die detaillierte Auflistung ein neues Bewusstsein für die Komplexität von Duftkompositionen. Sie fördert einen informierten Umgang mit kosmetischen Produkten und stärkt die Rolle des Konsumenten, der aktiv entscheiden kann, welche Stoffe er an seine Haut lässt.
Mehr Themen auf beautypunk.com
Eine neue EU-Verordnung nimmt bewusst zugesetztes Mikroplastik ins Visier und läutet damit eine tiefgreifende Veränderung für Kosmetik-Formulierungen ein. Viele Behandlungsansätze bei Akne fokussieren sich oft ausschließlich auf äußere Anwendungen, obwohl Akne eine ganzheitliche Betrachtung wert ist. So gibt es Lebensmittel, die in Verdacht stehen, Akne zu begünstigen. Diese schauen wir uns heute genauer an. Diese 10 Mikro-Routinen passen in jeden Alltag und liefern spürbare Effekte – ohne stundenlange Wellness-Sessions.
Titelbild: ©Eugenia Remark on Pexels